Das Ziel der GHS/CLP-Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Seit dem 20. Januar 2009 dürfen Chemikalien für gewerblich-industrielle Verwendungen in der Schweiz nach GHS/CLP eingestuft und gekennzeichnet werden.